Klangmassage COVID-19: Empfehlungen für Schutz- und Hygienemaßnahmen

Der Europäische Fachverband Klang-Massage-Therapie e.V. hat ein Info mit Empfehlungen für den Umgang mit den Schutz- und Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie für die Klangmassage Praxen herausgegeben, welches wir hier gerne teilen wollen:

Praxisinfo Klangmassage COVID-19:
Empfehlungen für erweiterte Schutz- und Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie (Stand 6.5.2020)

Da seit dieser Woche in einigen Regionen das Geben von Einzel-Klangmassagen wieder erlaubt ist, möchten wir dir dazu alle relevanten Informationen schicken, die du in dieser besonderen Situation in deiner Praxis beachten musst, um die momentan geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen zu erfüllen.

Informiere dich bitte vorab bei deinem zuständigen Gesundheitsamt, ob du in deiner Region wieder Klangmassagen geben darfst und unter welchen Bedingungen. Dazu können wir leider keine pauschalen Aussagen machen, da jedes Bundesland und teilweise zusätzlich noch die einzelnen Gemeinden verschiedene Vorgehensweisen bei der Lockerung der Maßnahmen bzgl. der Corona Pandemie beschließen. Hier kannst du das Gesundheitsamt suchen, welches für dich zuständig ist: https://tools.rki.de/PLZTool/

Über die aktuellen Beschlüsse und die Vorschriften in den einzelnen Bundesländern findest du auf folgender Webseite alle Informationen. Das Robert Koch Institut (RKI) gibt Empfehlungen, letztlich gilt aber das, was die Bundesländer jeweils beschließen. Zu den Links der einzelnen Bundesländer musst du bis zu dem Punkt „Das regeln die Landesregierungen“ ein Stück weiter runter scrollen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724

Für alle, die ihre Praxen wieder öffnen können, gelten aktuell die im Folgenden aufgeführten Schutz- und Hygieneregelungen. Das Praxisinfo Klangmassage COVID-19 steht dir auf der Webseite des Eruopäischen Fachverbandes auch als PDF Datei zum Download unter Aktuelles zur Verfügung. Nun zu den konkreten Maßnahmen:

Vorab per Telefon:

In einem Telefonat vor dem Termin musst du bitte Folgendes mit jedem deiner Klient*innen in abklären:

  • Abfrage von eventuellen COVID-19 Symptomen wie Husten, Halskratzen, Fieber, Kurzatmigkeit, Riech- und Geschmacksstörungen? Kontakt zu nachweislich infizierter COVID-19 Person in den letzten 14 Tagen? Wenn ja, sollte sich derjenige in Selbstisolation begeben sowie die Symptome durch einen Arzt abklären lassen. Klienten mit derlei Symptomen dürfen deine Praxis nicht betreten.
  • Abfrage, ob sie einer Risikogruppe angehören (über 60, Krebstherapie, immunsupprimiert)? Dann kann momentan nur eine telefonische oder Online-Beratung mit dir erfolgen.
  • Aufklärung über Hygieneregelungen, Abstandsregelung und Mundschutz in der Praxis
Ausstattung Praxis:
Hinweisschild außen an deiner Praxistür

Informiere zusätzlich zum Telefonat vorab in einem Aushang außen an deiner Klangmassage Praxistür über die Schutzmaßnahmen während der COVID-19 Pandemie. Hier sollten folgende Hinweise enthalten sein:

  • Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. (So verhinderst du, dass Klienten mit Symptomen deine Praxis betreten und du dadurch nachträglich Schwierigkeiten bekommen kannst)
  • Mit Erkältungssymptomen darf die Praxis nicht betreten werden. Bitte wenden Sie sich zur Abklärung einer eventuellen Covid-19 Infektion an Ihren Hausarzt und begeben sich so lange in Selbstisolation.
  • Hinweise zum Praxisablauf: In der Praxis gelten die Abstandsregeln von 1,50m zu anderen Menschen. Das Betreten der Praxis sollte mit einem Mund-Nasen-Schutz erfolgen, das gilt auch für notwendige Begleitpersonen. Bitte waschen und desinfizieren Sie sich nach Betreten sowie vor Verlassen der Praxis die Hände nach dem Aushang zur Händehygiene.
Händehygiene und Abstandsregelung

Bezüglich der richtigen Händehygiene gibt es unter folgendem Link verschiedene Dateien zum Download, die du in deiner Praxis Aushängen kannst: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html

Versieh deine Eingangstür am besten mit einem Keil, sodass die Tür einfach mit dem Arm aufgerückt werden kann.

Falls du eine Eingangstheke hast, sorge dafür, dass durch ein Klebeband auf dem Boden oder einen davor gestellten Tisch der Abstand von 1,50m zu dir eingehalten wird.

Material in der Praxis

In deiner Praxis muss Hände- und Flächendesinfektionsmittel für dich und deine Klient*innen vorhanden sein sowie Einmal-Mundschutz (je nach Vorgaben deines Gesundheitsamtes) und Einmal-Papierhandtücher in auseichender Menge. Händedesinfektionsmittel und Einmal-Papierhandtücher sollten im Behandlungsraum sowie auf der Toilette in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Toilette sollte ein Mülleimer stehen, der ohne Berührung mit der Hand zu bedienen ist. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist momentan eine Empfehlung des RKI. Jeweils aktuelle Informationen des RKI für das Gesundheitswesen findest du unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/erweiterte_Hygiene.html

Um sicherzugehen, ob es in deinem Bundesland eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Klangmassage in der Zeit der COVID-19 Pandemie gibt, frage bitte bei deinem zuständigen Gesundheitsamt nach, denn auch hierzu gibt es keine einheitliche Regelung.

Lege für jeden/e Klient*in eine eigene Unterlage für die Liege bereit, die entweder nach dem Gebrauch entsorgt oder bei 60°C gewaschen werden kann. Diese muss vor jeder Klient*in gewechselt werden.

Räume nicht zwingend benötigte Gegenstände, wie z.B. Zeitschriften im Wartezimmer, aus hygienischen Gründen beiseite, um eine eventuelle Ansteckung darüber zu vermeiden.

Es darf in der Praxis weder gegessen noch getrunken werden, um eine unnötig hohe Konzentration von Aerosolen zu vermeiden.

Bisher ist es noch keine Verpflichtung einen schriftlichen Schutz- und Hygieneplan vorlegen zu können, wesentlich ist, dass du die Schutz- und Hygienemaßnahmen in deiner Praxis umsetzt. Auch dies solltest du sicherheitshalber bei deinem Gesundheitsamt erfragen, denn die Vorgaben ändern sich momentan schnell.

Ablauf in der Praxis:

Stelle sicher, dass du jeden/e Klient*in die in deine Praxis kommt, vorab telefonisch über die geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen informiert hast.

Lege deine Termine zeitlich so, dass die Klient*innen sich in der Praxis nicht begegnen.

Desinfiziere einmal täglich alle genutzten Flächen mit einem begrenzt viruzid wirksamen Desinfektionsmittel. Die Desinfektion sollte laut RKI als Wischdesinfektion durchgeführt werden, da eine reine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, weniger effektiv ist. Achte dazu beim Kauf dieser Präparate auf die Bezeichnung „begrenzt viruzid, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ (Empfehlung RKI für Gesundheitswesen).

Zusätzlich desinfiziere per Wischdesinfektion vor und nach jedem/r neuen Klient*in alle Gegenstände, mit denen diese in Berührung gekommen ist, wie z.B. Behandlungsliege, Stuhl, alle Türklinken, Toilette sowie eventuelle Treppengeländer.

Sorge am besten permanent für eine ausreichende Belüftung aller genutzten Räume, um die Konzentration von Aerosolen und damit die Möglichkeit einer Ansteckung möglichst niedrig zu halten. Ist das nicht möglich, lüfte mindestens vor jeder Sitzung 10 – 15 Minuten.

Trage selbst Kleidung, die bei mindestens 60° C waschbar ist, die du nur innerhalb der Praxis nutzt und wechsele diese täglich. Trage weder Schmuck noch Uhren, um eine hygienische Händedesinfektion zu gewährleisten.

Vor der Sitzung:

Je nach Vorgabe deines Gesundheitsamtes trage evtl. einen Mund-Nasen-Schutz und wechsele diesen anhand der Angaben des Herstellers.

Desinfiziere vor und nach jeder Sitzung deine Hände anhand der Vorgaben zur Händehygiene und weise deine Klient*in nach Betreten deiner Praxis ebenfalls darauf hin.

Sollte eine notwendige Begleitperson mit deiner Klient*in mitkommen, muss sich diese ebenfalls an die Hygieneregeln halten und darf nur so lange bleiben, wie unbedingt nötig.

Während der Sitzung:

Frage deine Klient*in vor Beginn der Klangmassage erneut nach eventuellen COVID-19 Symptomen. Falls Symptome vorhanden sind, beende die Sitzung sofort und verweise denjenigen zur Abklärung an einen Arzt.

Je nach Vorgabe deines Gesundheitsamtes tragt evtl. beide einen Mund-Nasen-Schutz und wechselt diesen anhand der Angaben des Herstellers.

Da während der Klangmassage ein Abstand von 1,50m nicht einzuhalten ist, kläre mit deinem Gesundheitsamt ab, ob du während der Klangmassage einen Mund-Nasen-Schutz tragen musst oder nicht. Deine Klient*in kann ihren für die Dauer der Behandlung ablegen (danach muss er evtl. wieder angelegt werden).

Vermeide, dass dir während der Behandlung Haare ins Gesicht fallen, um eine unwillkürliche Berührung im Gesicht zu vermeiden. Vermeide es ebenfalls das Gesicht der Klient*in oder deren Mund-Nasen-Schutz direkt zu berühren.

Reinigt und desinfiziert euch beide nach der Sitzung entsprechend der Hygienevorschriften erneut die Hände.

Nachdem dein/e Klient*in die Praxis verlassen hat, lüfte 10-15 Minuten und desinfiziere wie oben beschrieben alle betroffenen Flächen.

Gruppen Angebote mit Klang:

Ab dem 11.5.2020 wird es in einigen Bundesländern wieder möglich Gruppenangebote durchzuführen. Ob dies auch für deine Region gilt, erfrage bitte bei deinem zuständigen Ordnungsamt. Erfrage dort auch nach den entsprechenden Schutz- und Hygienevorgaben, es werden von den einzelnen Städten und Gemeinden teilweise eigene Hygienepläne erstellt, die du dort abfragen kannst.

Weiterführende Informationen:

Robert Koch Institut (RKI): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Infoblatt evtl. zum Aushängen über das Corona Virus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/BMG_BZgA_Coronavirus_Plakat_barr.pdf

Kurzinfo: Infektionen vorbeugen- Hygiene schützt: https://www.kbv.de/media/sp/BZGA_18_03829_Broschu_re_Infektionen_vorbeugen_Hygiene_schu_tzt_low.pdf

Wichtiger Hinweis zum Schluss:

Da die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie momentan wöchentlich vonseiten des Bundes und der Länder neu abgestimmt werden, beachte bitte das schnelle Verfallsdatum von Informationen.  Wir tun unser Bestes, um dich mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden zu halten. Rechtliche Garantien können wir keine geben, sondern nur Handlungsempfehlungen, deshalb ist die letzte Instanz immer dein Gesundheitsamt vor Ort.

Wenn du erfahren möchtest, welche staatliche Unterstützung es für Solo-Selbstständige im Rahmen der Corona Pandemie gibt, lies den Artikel Die Corona Pandemie wirtschaftlich überleben – für Solo Selbstständige

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