Praxisinfo: Gruppenangebote mit Klangschalen zu Zeiten von Corona

In diesem Beitrag erfährst du, was du für deine Gruppenangebote zu Zeiten der Corona Pandemie beachten musst, Stand 03.06.2020. Hier kannst du dir das Praxisinfo Gruppenangebote Corona herunterladen.

Es sind seit letzter Woche in einigen Bundesländern wieder Gruppenangebote erlaubt und wir informieren dich heute, was du dabei beachten solltest.

Wichtig: Nach wie vor gilt aufgrund der fortwährenden Änderungen der Maßnahmen: Informiere dich regelmäßig über die aktuelle Corona Verordnung deines Bundeslandes und frage bei Unklarheiten bei deinem zuständigen Ordnungsamt nach. Link zu den aktuellen Seiten der Bundesländer: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724

Du bist dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Steuerung der Ankunft und des Verlassens deiner Räumlichkeiten sowie Hygienemaßnahmen für die Nutzung deiner Räumlichkeiten zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.

Was bedeutet das konkret?

Sorgfaltspflichten
Abstandsregeln:

Beim Ankommen und Verlassen sowie während des Aufenthaltes in deinen Räumlichkeiten gelten die momentanen Abstandsregeln von mindestens 1,5m zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Darüber kannst du über Aushänge informieren und in deinem Gruppenraum die Plätze markieren, wo die Matten liegen sollten, damit die Abstände eingehalten werden.

Die gleichzeitige Anwesenheit von Kund*innen in Wartebereichen, z.B. zur Terminvereinbarung, ist zu vermeiden.

Desinfektions- und Hygienemaßnahmen:

Stelle am Eingang sowie auf der Toilette Desinfektionsmittel bereit. Achte dazu beim Kauf dieser Präparate auf die Bezeichnung „begrenzt viruzid, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ (Empfehlung RKI für Gesundheitswesen). Ein Tipp von einem unserer Mitglieder ist folgendes ökologische Desinfektionsmittel, welches sowohl für die Flächen- als auch die Händedesinfektion geeignet ist: https://www.solenal.com/Produktkategorie/desinfektion/

Stelle auf der Toilette zusätzlich Flüssigseife und Einmal-Papierhandtücher bereit. Die Räume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen.

Führe nach jeder Gruppe Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen auf allen Kontaktflächen oder Gegenständen durch, z.B. Türklinken, Toilette, Waschbecken. Die Desinfektion sollte laut RKI als Wischdesinfektion durchgeführt werden, da eine reine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, weniger effektiv ist.

Umkleidekabinen, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel Teeküche, müssen geschlossen bleiben.

Stelle weder Matten, Kissen, Decken, Klangschalen, Schlägel o.ä. bereit, um eine Ansteckung über gemeinsam genutzte Gegenstände zu vermeiden. Benutzte Tücher und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, dürfen erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.

Dokumentation:

Du bist verpflichtet, den Familiennamen, den Vornamen, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer deiner Teilnehmer*innen sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens deiner Räumlichkeiten zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Andernfalls dürfen die Teilnehmer*innen deine Räumlichkeiten nicht nutzen. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach dem Besuch aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach dem Besuch der Teilnehmer*in sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Mund-Nase-Bedeckung:

Du und deine Teilnehmer*innen sind verpflichtet, in deinen Räumlichkeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese kann am Platz im Gruppenraum selbst abgenommen werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist insbesondere jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material, selbst hergestellte Masken oder ähnliches.

Personen, für die aufgrund einer Behinderung oder von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen ebenso Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Die Mund-Nase-Bedeckung muss bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Wiederverwendbare Mund-Nase-Bedeckungen müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit geeignetem Waschmittel (mind. „begrenzt viruzid“) gewaschen werden.

Verpflegung:

Es ist nicht gestattet, Getränke und Speisen zum Verzehr vor Ort anzubieten, also stelle keinen Tee, Wasser oder Kekse bereit. Ebenso keine Zeitschriftenauslagen zum Lesen.

Belüftung:

Deine Räumlichkeiten müssen ausreichend und regelmäßig gelüftet werden (in der Regel stündlich).

Schutz- und Hygienekonzept:

Du bist verpflichtet, ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, das du bei Verlangen vorzeigen kannst. Dieses muss sich auf deine konkreten Räumlichkeiten beziehen und für alle lesbar dort aushängen. Es muss bezogen auf den konkreten Ort und die Bedingungen schlüssig darlegen, wie der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann und es muss weitere Hygieneregeln zur Vermeidung von Infektionen beinhalten, also z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel, Einmal-Handtüchern. Am besten schickst du dein Konzept vorab deinen Teilnehmer*innen per Email zu.

In deinen Räumlichkeiten weist du durch Hinweisschilder, Aushänge usw. auf die einzuhaltenden Regeln hin, s. Beispiel-Plakat.

Vorab Informationen für deine Teilnehmer*innen

Informieren deine Teilnehmer*innen vorab über dein Schutz- und Hygienekonzept und sende Ihnen dieses am besten per Email zu, damit sie sich darauf einstellen können.

Teile Ihnen mit, dass Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion der Zutritt zu deinen Räumen nicht gestattet ist.

Teile deinen Teilnehmer*innen vorab mit, dass sie sich alle benötigten Materialien wie Matte, Decke, Kissen etc. selbst mitbringen müssen. Bitte sie, sich selbst Getränke mitzubringen, da du momentan nichts anbieten darfst.

Weise sie darauf hin, dass sie nach Betreten deiner Räume die Hände waschen oder desinfizieren müssen. Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Teilnehmer*innen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

Gruppengröße

Wenn du Gruppen anbietest, musst du die Einhaltung der neuen Abstandsregeln garantieren können und darfst deshalb nur so viele Personen in deine Räumlichkeiten aufnehmen, dass jede Person einen Abstand von mindestens 1,50m in alle Richtungen zu anderen Personen einhalten kann, die nicht zum eigenen Hausstand gehören. Dies gilt ab dem Betreten und bis zum Verlassen deiner Räumlichkeiten sowie während des ganzen Aufenthalts.

Teilweise heißt es in den Länderverordnungen, dass man 10qm pro Person rechnen muss oder 2m Abstand nach allen Seiten, wenn mit vertiefter Atmung zu rechnen ist, z.B. bei körperlicher Anstrengung, Singen etc.. Informiere dich vorab, wie das in deinem Bundesland gehandhabt wird.

Teilweise heißt es: Ausnahmen des Mindestabstandes bestehen nur beim Betreten und Verlassen des Unterrichtsraums sowie bei kurzzeitigen Bewegungen zwischen den Sitzreihen. In diesen Fällen ist verpflichtend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Hinweis: Du kannst dir dieses Info auf unserer Webseite www.fachverband-klang.de unter „Aktuelles“ als PDF- Datei herunterladen.

Hier findest du einen Blog Beitrag mit Praxis Empfehlungen zu Zeiten der Corona Pandemie für deine Klangmassage Praxis.

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